{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:10203,“Nummer“:“S114″,“Typ_kurz“:“FGE“,“Typ_lang“:“Freigabe Einbahnstraße“,“Zustand“:“Die Straße ist eine Einbahnstraße, die nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben ist.“,“Beschreibung“:“Freigabe der Einbahnstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr. „,“Begründung“:null,“Sonstiges“:“-„,“Foto 2″:“823″,“Straße“:null,“Gebietskörperschaft 1″:null,“Gebietskörperschaft 2″:“-„,“Baulast“:null,“Netzkategorie“:“Nahräumlich“,“Verbindung“:“Nahräumlich“,“B+R – Verbindung“:false,“Verkehrssicherheit-Ist“:null,“Verkehrssicherheit-Soll“:null,“Fahrkomfort-Ist“:null,“Fahrkomfort-Soll“:null,“Direktheit-Ist“:null,“Direktheit-Soll“:null,“Schutzgebiete“:null,“Länge“:129,“Katasternummer“:“235″,“Musterlösung 1″:“FGE_01″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null,“Notiz intern“:null,“Nummer_Hilfe“:“416″,“Nummer_Hilfe_2″:114,“Foto 1″:“822″,“Netzkategorie numerisch“:1,“Schulverbindung“:null,“DTV“:null,“Grunderwerb A“:null,“Kosten“:null,“Nummer Hilfe 3″:“114″,“Kartenausschnitt nah“:“N235″,“Kartenausschnitt fern“:“F235″,“Buergerbeteiligung“:null,“Kataster“:null,“Bewertung Kommunen“:null},“geometry“:{„type“:“LineString“,“coordinates“:[[8.6107667939455954098093570792116224765777587890625,50.229307814330780956879607401788234710693359375],[8.61105335866155741086913621984422206878662109375,50.229208477254843501214054413139820098876953125],[8.611466682881655287928879261016845703125,50.2290852044340994098092778585851192474365234375],[8.611857665252017568491282872855663299560546875,50.228981583555679435448837466537952423095703125],[8.612355462573692221894816611893475055694580078125,50.228769647334928549753385595977306365966796875]]}}
Die Freigabe klappt nur ohne Parkplätze. Der neugewonnene Platz muss zur Verbreiterung der sehr schmalen Gehwege benutzt werden.
Die Sicherheit der Radfahrenden darf nicht zu Lasten der Sicherheit der Fußgänger/innen erfolgen. Der Gehweg fasst keinen Kinderwagen bzw Rollator und Fußgänger/in nebeneinander, sodass Fußgänger/innen über die Straße aneinander vorbeigehen. Ausbau des Gehwegs hat somit höhere Priorität als die Fahrerlaubnis für Radfahrende gegen die Einbahnstraße. Selbst mit Wegfall des Parkstreifens könnte dieFahrbahn noch immer zu eng werden bei Busverkehr.
Die Radfahrer fahren auf der Straße, nicht auf dem Gehweg. Somit sind bei einer dringend erforderlichen Freigabe die Fußgänger nicht betroffen.
Die jetzige Situation – Radfahrer weichen auf den Gehweg aus- verschlechtert die Situation auf dem Gehweg.
Die Wallstrasse ist bricht als für den Radverkehr geöffnete Straßen erfasst.
Die Parkplätze an der Strasse sollten wegfallen, um Platz für eine Fahrradspur zu schaffen.
Parkplätze sollten gestrichen werden, Parkhaus ist 50 m entfernt, stattdessen Fahrradspur. Das Schieben von Fahrrädern ist auf dem engen Fußgängerstreifen kaum möglich.
Weitere Anregung: die gepflasterte Umfahrung des Schlosses zur Löwengasse sollte dringend asphaltiert werden, da bei Nässe extrem gefährlich.
Diese Lösung ist mehr als überfällig. Der jetzige Zustand ist eine Zumutung. Die Parkplätze in der Straße sind überflüssig und nehmen wertvollen Verkehrsraum für Rad und Fußgänger.
Diese Straße sollte durchgehend Fußgängern und Radfahrern vorbehalten bleiben: sie ist zu eng, zusätzlich durch Parkplätze verengt. Die beiden nahen Parkhäuser am Schloss und in der Haingasse haben ausreichend Platz. Die Piktogramme für entgegensetzt erlaubte Radler ist sinnlos, da der Mindestabstand zu vorbeifahrenden Autos von 1.50 m niemals eingehalten werden kann, ohne auf den sehr engen Bürgersteig auszuweichen.