{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:661,“Nummer“:“P277″,“Typ_kurz“:“VDS“,“Typ_lang“:“VZ 357 (Sackgasse) als durchlässig kennzeichnen“,“Zustand“:“Beschilderung mit Richtzeichen 357 „Sackgasse“, obwohl die Verbindung für den Radverkehr durchlässig ist.“,“Beschreibung“:“Beschilderung mit Vz 357-50 „Durchlässige Sackgasse“.“,“Begründung“:“Ortskundige Radfahrende werden abgehalten die Radverbindung zu nutzen. Eine durchgehende korrekte Beschilderung führt generell zu einer höheren Regelakzeptanz.“,“Sonstiges“:null,“Musterlösung 1″:“VDS_01″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null,“Notiz intern“:null,“Foto 1″:“333.png“,“Foto 2″:“0″,“Netzkategorie“:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[8.464003922872191054693757905624806880950927734375,50.18031235211480378666237811557948589324951171875]}}
Offen bleibt, wohin der „Radweg“ führt? Führt er ins Woogtal oder zum Forellenweg. Beises ist möglich und sinnvoll. Eine Wegweisung müsste auch her!