{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:10081,“Nummer“:“S77″,“Typ_kurz“:“FGE“,“Typ_lang“:“Freigabe Einbahnstraße“,“Zustand“:“Die Straße ist eine Einbahnstraße, die nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben ist.“,“Beschreibung“:“Freigabe der Einbahnstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr. „,“Begründung“:null,“Sonstiges“:“-„,“Foto 2″:“295″,“Straße“:“Klosterstraße“,“Gebietskörperschaft 1″:null,“Gebietskörperschaft 2″:“-„,“Baulast“:null,“Netzkategorie“:“Nahräumlich“,“Verbindung“:“Nahräumlich“,“B+R – Verbindung“:false,“Verkehrssicherheit-Ist“:null,“Verkehrssicherheit-Soll“:null,“Fahrkomfort-Ist“:null,“Fahrkomfort-Soll“:null,“Direktheit-Ist“:null,“Direktheit-Soll“:null,“Schutzgebiete“:null,“Länge“:121,“Katasternummer“:“144″,“Musterlösung 1″:“FGE_01″,“Musterlösung 2″:“FGE_04″,“Musterlösung 3″:null,“Notiz intern“:null,“Nummer_Hilfe“:“297″,“Nummer_Hilfe_2″:77,“Foto 1″:“295″,“Netzkategorie numerisch“:1,“Schulverbindung“:null,“DTV“:null,“Grunderwerb A“:null,“Kosten“:null,“Nummer Hilfe 3″:“77″,“Kartenausschnitt nah“:“N144″,“Kartenausschnitt fern“:“F144″,“Buergerbeteiligung“:null,“Kataster“:null,“Bewertung Kommunen“:null},“geometry“:{„type“:“LineString“,“coordinates“:[[8.4661806846527927206125241355039179325103759765625,50.18419979380046669348303112201392650604248046875],[8.4666186026125682673182382131926715373992919921875,50.1839918420677548738240147940814495086669921875],[8.4676027901765795746769072138704359531402587890625,50.18361886555015161093251663260161876678466796875]]}}
Guter Maßnahmenvorschlag. Vor Jahren hießt es von der Stadt Königstein, dass dazu PKW-Stellplätze entfallen müssten, dies ist jedoch auch kein Problem, da sowohl die Tiefgarage Stadtgalerie als auch der Parkplatz Stadtmitte in unmittelbarer Nähe liegen. Die Tiefgarage Stadtgalerie ist nie voll ausgelastet.
Die Freigabe des Einbahnstraßenabschnitts der Klosterstraße für Fahrräder ist überfällig!
Viele FahrradfahrerInnen sind gezwungen, die schmalen Bürgersteige entgegen der StVO
zu benutzen und behindern / gefährden damit die FußgeherInnen!
Ich stimme Rolf im Prinzip zu, auch wenn ich nicht das Wort „gezwungen“ gewählt hätte. Man kann ja auch konform mit der StVO das Fahrrad schieben. Aber ehrlich gesagt tue ich das auch nicht.